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Differenzierung und Förderung

Individuelle Entwicklungsstände

Jedes Kind wird genau dort abgeholt, wo es sich in seiner Entwicklung gerade befindet. Die Klassenleiter*innen sind im engen Zusammenwirken mit den Fachlehrer*innen für die Erfassung der Entwicklungsstände der Schüler*innen verantwortlich. Dazu erfolgen pädagogische Gespräche und Klassenkonferenzen. Im Laufe von mind. zwei Schuljahren werden die Entwicklungsstände der Schüler*innen in Kompetenzbögen eingeschätzt und Zielstellungen für jede Schüler*in erarbeitet. Dazu findet ein gemeinsames Gespräch mit der Klassenleiter*in, der Schüler*in und den Erziehungsberechtigten statt. Die Erreichung der Zielsetzung wird jeweils zum Schuljahresende überprüft.

Maßnahmen

Die Lehrkräfte erfassen die individuellen Entwicklungsstände der Schüler*innen durch:

  • Beobachtungen/Untersuchungen aus der Vorschulzeit

  • Beobachtung im Unterricht

  • Lernstandsanalysen/Leistungsvergleiche inner- und außerschulisch

  • Auswertung der Kompetenztests und anderer Vergleichsverfahren

  • Erstellung der Kompetenzbögen

  • Ermittlung des pädagogischen Förderbedarfs durch Klassen- und Fachlehrer*innen

  • Einbeziehung des TQB und sonderpädagogischer Fachkräfte bei der Ermittlung von Ursachen bei sonderpädagogischem Förderbedarf

  • Förderung von Schüler*innen mit Talenten und Begabungen 

  • Erfassen von Sprachdefiziten bei Schüler*innen mit Migrationshintergrund 

  • Umfeldanalyse bei Schüler*innen mit Verhaltensauffälligkeiten 

 

Umsetzung der Förderrichtlinie

Die Förderung umfasst sowohl die Gruppe der Schüler*innen mit Lerndefiziten und Verhaltensauffälligkeiten als auch die Begabtenförderung und die Förderung von Schüler*innen mit Migrationshintergrund.

 

Arbeit mit Förderplänen:

  • Erfassung von Lerndefiziten und Verhaltensauffälligkeiten

  • Besprechung mit Schüler*innen und Erziehungsberechtigten

  • Verantwortlich hierfür: Klassenlehrer*in, Fachlehrer*in, Beratungslehrer*in, Erzieher*in (bei Hortkindern) und sonderpädagogische Fachkräfte

Maßnahmen
  • Klassenlehrer*in und Fachlehrer*in planen gemeinsam mit den Schüler*innen und Erziehungsberechtigten sowie allen an der Förderung Beteiligten Art und Umfang der Förderung

  • Förderstunden werden für alle Klassenstufen angeboten

  • Förderpläne für Schüler*innen mit Lerndefiziten bzw. Verhaltensauffälligkeiten werden in Zusammenarbeit von Klassen- und Fachlehrer*innen, ggf. mit Beratungslehrer*in und sonderpädagogischen Fachkräften erstellt und mit den Erziehungsberechtigten abgestimmt

  • die Ergebnisse der Fördermaßnahmen werden durch die Klassenleiter*innen, die Fachlehrer*innen, die sonderpädagogischen Fachkräfte und die verantwortlichen Lehrer*innen für die Förderstunden ständig überprüft und bei Bedarf neu festgelegt oder ausgesetzt

  • als Zweitbesetzung unterstützen Horterzieher*innen die Lehrer*innen im Unterricht

  • bei der Hausaufgabenbetreuung im Schulhort erfolgt eine individuelle Betreuung

 

Differenzierte Aufgabenformate

Differenzierte Aufgabenstellungen für leistungsschwache als auch für leistungsstarke Schüler*innen innerhalb der Klasse erfolgen durch die Klassen- und Fachlehrer*innen.

Maßnahmen
  • Der Unterricht ist so differenziert zu planen und zu gestalten, dass dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der Schüler*innen Rechnung getragen wird. 

  • Verschiedene Unterrichtsformen wie Partnerlernen, Gruppenarbeit, Stationsbetrieb, Projektarbeit, Werkstattunterricht u.a. sollen die Schüler*innen mit unterschiedlichen Voraussetzungen zu gemeinsamen Lösungen führen und die Verantwortung des Einzelnen für die Gruppe hervorheben.